Meine Dienstleistung für Sie kann bereits im Vorfeld eines förmlichen Verfahrens beginnen. Vor allem in Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten empfiehlt sich eine vorausschauende Problemvermeidung.
Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein, können Sie neben Informationen über die Sach- und Rechtslage und den Stand des Verfahrens von Strategievorteilen und Lösungsmöglichkeiten profitieren.
Durch anwaltlichen Beistand gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht haben Sie die Möglichkeit, zur Wahrung Ihrer Rechte auf den Ablauf und das Ergebnis des Verfahrens aktiv Einfluss zu nehmen. Ein Strafverfahren wird keineswegs erst in einer Hauptverhandlung entschieden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Ermittlungsbehörden durch Ihren Anwalt hat für Sie zudem den Vorteil, in gravierenderen Fällen die Gefahr böser Überraschungen durch staatliche Zwangsmaßnahmen (z. B. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme etc.) zu minimieren. Mögliche Übergriffe durch staatliche Stellen können mit der erforderlichen Sachkunde angemessen abgewehrt werden.
Wenn Sie eine Ladung oder einen Vernehmungsbogen von der Polizei, eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl oder eine Ladung vom Gericht zu einer mündlichen Verhandlung erhalten, dann sollten Sie sich auf alle Fälle kompetent beraten lassen.
Das Strafprozessrecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, Strafverfahren auch ohne Hauptverhandlung einzustellen oder im schriftlichen Verfahren zu erledigen. Die Verfahrenserledigung in einem möglichst frühen Stadium spart Ihnen Zeit, Geld und nicht zuletzt Nerven.
Im Falle einer Hauptverhandlung kann eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sinnvoll sein. Eine teure und zeitaufwendige Beweisaufnahme sollte man sich ersparen, wenn eine für den Mandanten akzeptable Einigung über die Rechtsfolgen erzielt werden kann.
Wo durch Unvereinbarkeit gegensätzlicher Positionen keine Einigung möglich ist, wird die Austragung des Konfliktes hingegen nicht gescheut. Strafverteidigung ist eine legitime Möglichkeit, Anklagevorwürfen aktiv entgegenzutreten, um auf diese Weise das bestmögliche Verfahrensergebnis für Sie zu erreichen. Schließlich darf die gerichtliche Verurteilung eines Angeklagten nur erfolgen, wenn ihm die vorgeworfene Tat mit der erforderlichen hinreichenden Gewissheit nachgewiesen werden kann.
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr! Als betroffene Person sind Sie kein bloßes Objekt des Verfahrens!