- Durchsuchung
- Fahndung
- Festnahme
- Vernehmung
Der Einsatz staatlicher Zwangsmittel wie Festnahme oder Durchsuchung ist für die betroffene Person meistens ein Schock.
Gerade im ersten Kontakt mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft stellen sich oft die Weichen für das gesamte weitere Verfahren.
Wenn Sie oder einer in Ihrem Angehörigen- oder Freundeskreis festgenommen worden ist oder wenn in Ihren Privat- oder Geschäftsräumen eine Durchsuchung durchgeführt wird, wird oftmals sofortiger anwaltlicher Beistand dringend benötigt.
Auch wenn aufgrund eines Untersuchungs- oder Vollstreckungshaftbefehls nach Ihnen gefahndet wird oder Sie eine Vorladung zu einer Vernehmung oder eine Ladung zur Vollstreckung erhalten haben, kann sofortiger anwaltlicher Beistand notwendig sein.
Sollte dies der Fall sein, so haben Sie die Möglichkeit, mich jederzeit unter meiner Notfall-Telefonnummer
zu erreichen.
Unter der o. g. Rufnummer erreichen Sie mich entweder persönlich oder einen Mitarbeiter. Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, garantiere ich Ihnen einen umgehenden Rückruf.
Für eine schnelle Reaktion oder die Einleitung rechtlicher Schritte werden die folgenden Angaben zur betroffenen Person dringend benötigt:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, aktueller Aufenthaltsort, mögliche Erreichbarkeit.
Diese Angaben ermöglichen die umgehende persönliche Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten, falls ein telefonischer Kontakt etwa wegen Polizeigewahrsam oder Haft nicht möglich sein sollte.
Bitte nutzen Sie die o. g. Mobilfunknummer außerhalb der üblichen Bürozeiten nur in diesen wirklich dringenden Fällen.