Anwaltskanzlei für Strafrecht
Frankfurt am Main

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Der strafrechtliche Bereich ist komplex und fließend. Um mit der Entwicklung Schritt zu halten, reagieren die Strafverfolgungsbehörden mit dem Einsatz technischer Mittel und mit Zwangsmaßnahmen. Angesichts der geballten Staatsmacht geraten die Rechte des einzelnen Bürgers schnell unter die Räder.

Der Einzelne kann in einem Strafverfahren böse Überraschungen erleben. Bei einer Entziehung des Führerscheins, einer Vernehmung, Durchsuchung oder Beschlagnahme gerät für manchen die Welt aus den Fugen. Vor Gericht kann neben einer Hauptverhandlung schon der Erlass eines Strafbefehls weitreichende und einschneidende Folgen haben. Und bei Vollzug von Haft steht mitunter die gesamte private und wirtschaftliche Existenz des Beschuldigten auf dem Spiel.

Die Aufgabe des Verteidigers ist es, dem Mandanten in diesen Situationen schnellen und umfassenden rechtlichen Beistand zu leisten. Der verantwortungsvolle Schutz des Mandanten und die effektive Durchsetzung seiner Rechte sind dabei das oberste Ziel. Um diesen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden, bedarf es einer kompetenten und qualitativ hochwertigen anwaltlichen Tätigkeit. Diese kann nur im Rahmen einer fachlichen Spezialisierung geboten werden.

Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen ist meine Berufung. Seit dem Jahr 1998 bearbeite ich bundesweit Verfahren ausschließlich aus dem Bereich Straf- und Haftsachen. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich verpflichtet, regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen über die Entwicklung in Theorie und Praxis zu absolvieren und entsprechende Nachweise vorzulegen.

In meiner langjährigen praktischen Tätigkeit in der Strafverteidigung habe ich neben umfassender Erfahrung zahlreiche berufliche Kontakte aufgebaut, die meinen Mandanten von Vorteil sind. Ein vertrauensvoller und offener Umgang mit meinen Mandanten sowie Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft gehören ebenso zu meinen Stärken wie Präzision bei der Arbeit. Als Anwalt vertrete ich Sie auch, wenn Sie als Opfer oder Zeuge einer Straftat Rat benötigen oder die anwaltliche Tätigkeit vor Gericht erforderlich wird (Nebenklage, Zeugenbeistand).

Gleiches gilt für die Verteidigung in Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision), die wegen ihrer spezifischen Eigenarten keinesfalls ohne fachanwaltliche Verteidigung bestritten werden sollten.

Auch in Strafvollzugs- sowie Vollstreckungsfragen stehe ich Ihnen beratend oder nach Wunsch auch aktiv zur Seite.