Dr. Andreas Bensch
Fachanwalt für Strafrecht
Studium der Rechtswissenschaften und „Erste juristische Staatsprüfung“ mit Schwerpunkt Strafrecht an der Universität Frankfurt am Main (1988 – 1995)
Beschäftigung in der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff & Rädler (1991 – 1995)
Referendardienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sowie Doktorand an der Professur für Straf- und Strafprozessrecht der Universität Frankfurt am Main
„Zweite juristische Staatsprüfung“ mit Schwerpunkt Strafrecht
Zulassung als Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (1998)
Gründung der Anwaltskanzlei an aktueller Adresse mit Kollegen in Bürogemeinschaft (2000) - Ansehen
Vorlage und Veröffentlichung einer Dissertation zu aktuellen Rechtsproblemen im strafrechtlichen Teil des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Promotion zum „Doktor der Rechtswissenschaft“ (Dr. jur.) an der Universität Frankfurt am Main (2005)
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (2006)
Tätigkeit im „Frankfurter Anwaltsverein“, Mitgliedschaft in der „Vereinigung Hessischer Strafverteidiger“ sowie in der „Arbeitsgemeinschaft Strafrecht“ des DAV („Deutscher Anwalt Verein“)