Wer von einem Ermittlungs- oder Strafverfahren betroffen ist, der muss mit der Einschränkung seiner individuellen Rechte rechnen. Man kann sich aber bestmöglich verteidigen. Nach dem Prinzip der Waffengleichheit gewährt das Gesetz allen Beschuldigten das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen.
Der Verteidiger ist Ihre Vertrauensperson, er vertritt ausschließlich Ihre Interessen und ist als Berufsgeheimnisträger gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Vergütung des Verteidigers ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütung werden neben Umfang und Schwierigkeit die Bedeutung der Sache sowie die finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers berücksichtigt. Die Gestaltung der Vergütung ist also transparent und individuell auf das jeweilige Mandat bezogen. Es empfiehlt sich, die nach Maßgabe der gesetzlichen Kriterien voraussichtlich anfallenden Kosten vorab zu besprechen. Finanzielle Überraschungen im Nachhinein sind dann in jedem Fall ausgeschlossen.